Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei uns höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner.

Aber wo Menschen arbeiten, können auch Fehler gemacht werden. Um hier den Anforderungen, welche uns diverse Gesetze geben, gerecht zu werden und Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, haben wir ein Hinweisgebersystem eingeführt.

An das Hinweisgebersystem können Verdachtsfälle und Regelverstöße vertraulich und nach Wunsch auch anonym gemeldet werden.

Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen umweltrechtliche Vorgaben, gegen Menschenrechte sowie Hinweise auf Korruption, Diebstahl, Geldwäsche und sonstiges strafrechtliches Handeln.

Neben Mitarbeitern können Geschäftspartner und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Eine Meldung kann dabei in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung veranlasst.

Bitte bedenken Sie gerade bei anonymen Meldungen, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist und gegebenenfalls auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen.

Zudem ist es hilfreich, wenn Sie der Meldestelle für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Sachverhalt nicht erörtert werden und ggf. auch keine Mitteilung über den Gang des Verfahrens erfolgen.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

 

Verfahren

Nach Eingang der Meldung erhält die hinweisgebende Person fristgerecht eine Eingangsbestätigung durch die Meldestelle. Dies gilt auch für den Fall einer anonymen Meldung über den Postweg, sofern ein zur Abgabe von anonymen Meldungen vorgesehener Meldekanal, wie z.B. über einen Dritten (Anwalt bzw. beauftragte Person) genutzt wird oder eine anderweitige anonyme Kontaktmöglichkeit hinterlassen wird.

Im Anschluss wird die Meldung oder Beschwerde sorgfältig auf Plausibilität geprüft. Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß wird ggf. eine interne Untersuchung sowie ggf. weitere entsprechende Folgemaßnahmen (z. B. Verbesserung interner Prozesse) eingeleitet.

Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses sowie unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange bearbeitet. Ferner wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Die Hinweise bzw. Beschwerden werden überdies dokumentiert.

Mit den hinweisgebenden Personen wird, sofern möglich, entsprechend der jeweils gesetzlichen Vorgaben Kontakt gehalten und ggf. der Sachverhalt erörtert. Zudem werden die Hinweisgebenden fristgerecht über den Gang des Verfahrens unterrichtet.

Eine Weitergabe mitgeteilter Informationen erfolgt nur an diejenigen Personen, die zur Bearbeitung der Meldung befasst sein müssen, soweit dies zur Sachverhaltsermittlung zwingend erforderlich ist.

Alle eingehenden Hinweise werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert, aufbewahrt und gelöscht.

 

Kontakt

Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet, die atarax Unternehmensgruppe. Vertrauen ist deren Geschäft, hier sind Sie in guten Händen.

Zur Abgabe einer Meldung stehen Ihnen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

 

  • per Telefon unter: +49 160 / 96210839 (Montag - Freitag von 08.30 - 17.00 Uhr, außer an Feiertagen)
  • per E-Mail an: compliance@atarax.de
  • schriftliche Meldung auf dem Postweg an:
    atarax Unternehmensgruppe
    Luitpold-Maier-Str. 7
    D-91074 Herzogenaurach
  • Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
  • digitales Hinweisgebersystem unter wirthwein.whistleblower-system.de

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